Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 241-31 „Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde). In Weiß auf Blau sind zwei durch einen senkrechten Strich getrennte Piktogramme aufgedruckt: links das Fußgängersinnbild (Frau mit Kind), rechts das Fahrradsymbol.

Bedeutung: Dieses Zeichen schreibt getrennte Bereiche für Fußgänger und Radfahrer vor, die die jeweiligen Verkehrsarten nutzen müssen: Fußgängerverkehr links, Radverkehr rechts. Beide dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren bzw. gehen. Allen anderen Verkehrsarten erteilt Schild 241-31 eine Absage.

Einsatz: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 241-31 schreibt die Radwegbenutzungspflicht für den Radverkehr vor (hier auf dem Radweg rechts), ebenso wie die Nutzungspflicht für Fußgänger (hier auf dem Gehweg links). Für alle anderen Verkehrsarten gilt ein Verkehrsverbot. Wo es baulich und räumlich möglich ist, kann einer weiteren Verkehrsart die Nutzung des Radwegs durch Zusatzzeichen erlaubt werden. Sie soll auf den Radverkehr Rücksicht nehmen.

Varianten: Dieses Verkehrsschild gibt es auch in der Ausführung Radweg links.

VZ 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts im Überblick

  • Nutzungspflicht für den Rad- und Fußgängerverkehr
  • Fußgänger / Radfahrer müssen den jeweils für sie bestimmten Teil des Wegs nutzen
  • Verkehrsverbot für alle anderen Verkehrsarten
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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